Vermessung und Bewertung  

 

  • eine Grundstück vermessen
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    Sie erwerben ein Teilstück eines bestehenden Grundstücks oder wollen ein bestehendes Grundstück für den Verkauf parzellieren ?



     

     

     

     

    Planungsphase

    Ein Teilungsentwurf dient den Beteiligten (Verkäufer, Käufer, Makler, Architekten) der Planung der Parzellierung. Es wird geprüft, ob durch die geplante Teilung baurechtswidrige Zustände entstehen. Der Plan kann zu einer Skizze für den beurkundenden Notar ausgearbeitet werden.

     

    Ausführung

    Die Teilungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücke. Die neuen Flurstücke können im Grundbuch abgeschrieben / gebucht werden und führen dann zu neuen Grundstücken im Rechtssinne.

     

    Sie sind im Zweifel über die bestehenden Grenzen Ihres Grundstücks ?

     

    Bei Streitigkeiten mit den Nachbarn, für das Feststellen einer Überbauung der Grenze, beim Setzen neuer Zäune, für das Ersetzen fehlender Grenzmarken, das Feststellen von Grenzbäumen oder aus anderen Anläßen können entsprechend dem notwendigen Umfang, Grenzherstellungen, Grenzanzeigen oder die Abmarkung von Grenzpunkten durchgeführt werden.

     

    Kontakt:
    Dipl.-Ing. Hartmut Köhnke

    Öffentlich best. Vermessungsing.

    Straße am Flugplatz 6 A

    12487 Berlin

    Telefon: 030 / 20 65 38 22

    Mobil: 0160 / 97 94 94 59

     

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