Vermessung und Bewertung  

 

  • eine Immobilie bewerten
  •  

    Für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung kann ein Marktwertgutachen erstellt werden.

     

    Für steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaft/Schenkung) kann der steuerliche Wert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt werden. 

     

    Für den Zweck der Beleihung der Immobilie bei den Kreditinstituten wird der Beleihungswert ermittelt. 

     

    Für Scheidungs- oder Erbauseinandersetzungen kann der Marktwert ermittelt werden.

     

    Für die Festsetzung des Wertes im Zwangsversteigerungsverfahren kann ebenfalls der Marktwert ermittelt werden. 


    Oder wählen Sie über "Inhalte einfügen" interessante Module aus, die Sie an die gewünschte Stelle positionieren können.

     

    Kontakt:
    Dipl.-Ing. Hartmut Köhnke

    Öffentlich best. Vermessungsing.

    Straße am Flugplatz 6 A

    12487 Berlin

    Telefon: 030 / 20 65 38 22

    Mobil: 0160 / 97 94 94 59

     

    Zum Kontaktformular